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Allgemeine Geschäftsbedingungen der me4dia GmbH

1. Allgemeines
1.1 Jede Bestellung des Kunden erfolgt im Einverständnis mit den nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Von diesen abweichende Bezugsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn Sie von der me4dia GmbH (im folgenden me4dia genannt) ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden oder Änderungen der Bedingungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung seitens der me4dia rechtsgültig.

1.2 Die Angebote von me4dia sind in Bezug auf Preis, Menge, Liefer- und Zahlungsbedingungen etc. stets freibleibend. Der Kaufvertrag gilt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch me4dia als abgeschlossen.

1.3 Ergeben Auskünfte oder sonstige Feststellungen nach Auftragsbestätigung eine Gefährdung der Ansprüche von me4dia, beispielsweise wenn bekannt wird, dass ein Titel gegen den Auftraggeber wegen offener Zahlungen erwirkt wird, so ist me4dia berechtigt, Vorauszahlung oder ausreichende Sicherheit zu verlangen und weitere Auslieferungen einzustellen. Wird dies vom Auftraggeber abgelehnt, kann me4dia unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche wegen Nichterfüllung vom Vertrag zurücktreten. Die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten trägt der Auftraggeber.

1.4 Der Auftraggeber stellt me4dia die für die Herstellung erforderlichen Unterlagen, wie beispielsweise Mastertapes, Druckfilme, Datenträger etc., kostenlos entsprechend den vorgegebenen Spezifikationen, und zwar ausschließlich als Duplikate, zur Verfügung. Bei Verlust oder Beschädigung dieser Unterlagen, während diese sich im Besitz von me4dia befinden, haftet me4dia maximal in Höhe der Materialkosten für ein neues Duplikat. me4dia ist nicht zu einer Überprüfung der vom Kunden angelieferten Unterlagen verpflichtet. Nicht vom Auftraggeber geliefertes Produktionsmaterial, insbesondere Glasmaster, Prägeformen, Film- und Bandmaterial, bleibt Eigentum von me4dia, auch wenn der Auftraggeber die Herstellungskosten trägt.

1.5 me4dia ist nicht verpflichtet, Produktionsunterlagen, Glasmaster und Prägeformen usw. für etwaige Folgeaufträge länger als 6 Monate nach Beendigung des Erstauftrages aufzubewahren. Danach werden die bei me4dia lagernden Produktionsunterlagen usw. ohne besondere Benachrichtigung des Auftraggebers vernichtet. Der Auftraggeber kann jedoch vor Ablauf der vorgenannten Frist die Rückgabe der von ihm eingereichten Produktionsunterlagen auf seine Kosten verlangen. me4dia haftet darüber hinaus nicht länger als 6 Monate, gerechnet ab Eingang der Herstellung derselben, für Lagerschäden bei vorgenannten Produktionsunterlagen.

1.6 Technisch bedingte Farbabweichungen bei CD/DVD-Aufdruck, bei Drucksachen oder anderen verwendeten Bestandteilen im Vergleich zur Vorgabe berechtigen den Kunden nicht zur Ablehnung der Annahme und stellen keine Wertminderung dar.

1.7 Technisch bedingte Abweichungen der Prägeposition bei Drucksachen im Vergleich zur Vorgabe sowie Abweichungen der manuellen oder maschinellen Positionierung der CD und Folie im Vergleich zur Vorgabe berechtigen den Kunden nicht zur Ablehnung der Annahme und stellen keine Wertminderung dar.

1.8 Der Auftraggeber erteilt me4dia die Genehmigung, fertige Produkte zur Demonstration On- und Offline mit seinem Namen und Logo anzugeben und vorzuzeigen. Zu diesem Zwecke ist es me4dia gestattet, gegebenenfalls Referenzmuster zu erstellen und Dritten zur Bemusterung zu überlassen.

2. Lieferbedingungen
2.1 Die Lieferzeit beginnt mit Eingang des Auftrages und den vollständigen, spezifikationsgerechten Fertigungsunterlagen und -materialien des Kunden sowie, soweit von me4dia gefordert, der vom Kunden unterschriebenen Freistellungserklärung über die Urheberrechte und GEMA Anmeldung, bei me4dia. Bei verzögertem Eingang oder notwendiger Bearbeitung der zur Verfügung gestellten Produktionsunterlagen verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.

2.2 Für die Einhaltung der Lieferfristen und -termine ist der Zeitpunkt der Bereitstellung der Ware zur Abnahme und Abholung maßgebend. me4dia ist zu Teilleistungen in zumutbarem Umfang berechtigt.

2.3 Befindet sich der Auftraggeber mit der Annahme in Verzug, ist me4dia berechtigt, pro Monat des Verzuges Lagergebühren von EUR 50,00 je Europalette zu verlangen. Das Recht, darüber hinausgehende Mehraufwendungen zu verlangen, bleibt unberührt. Dem Auftraggeber bleibt unbenommen, geringere Aufwendungen nachzuweisen.

2.4 Die vereinbarte Lieferzeit verlängert sich in Fällen, in denen me4dia die Leistungshindernisse nicht zu vertreten hat, insbesondere bei Störungen in der Energieversorgung oder des Verkehrs, Verhängung eines Embargos, Betriebsstörungen, Arbeitskampf, verspäteter oder ausgefallener Selbstbelieferung sowie in sonstigen Fällen höherer Gewalt, um die Zeit des Andauerns des jeweiligen Leistungshindernisses. Wird me4dia die Vertragserfüllung aus den genannten Gründen unmöglich, wird me4dia von der Lieferpflicht frei. Verzögert sich die Vertragserfüllung aus den genannten Gründen um mindestens zwei Monate, hat me4dia das Recht, vom Vertrag zurücktreten. me4dia wird den Auftraggeber von derartigen Leistungshindernissen unverzüglich unterrichten und ihm bereits erbrachte Gegenleistung erstatten.

2.5 Befindet me4dia sich im Verzug, so hat der Auftraggeber me4dia eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen zu setzen. Erfolgt die Herstellung nicht innerhalb der Nachfrist, kann der Auftraggeber vom Auftrag zurücktreten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

3. Preise und Versand
3.1 Die von me4dia angegebenen gültigen Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Erstellung des Beleges geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind unfrei.

3.2 Die Preise von me4dia sind ab Vertragsschluss für eine Frist von 6 Wochen bindend. Für den Fall, dass nach dieser Frist vor Lieferung von me4dia nicht zu vertretende Kostenerhöhungen, etwa Erhöhung von Material- oder Lohnkosten oder öffentlicher Abgaben, eintreten, behält me4dia sich vor, ihre Preise entsprechend zu erhöhen. Die Kostenerhöhung wird me4dia dem Auftraggeber auf Verlangen nachweisen.

3.3 me4dia ist aus produktionsbedingten Gründen zu Mehr- oder Minderlieferungen berechtigt, wobei die gelieferte Menge dem Auftraggeber in Rechnung gestellt wird.

3.4 Der Versand erfolgt nach Wahl von me4dia ab Werk auf Gefahr des Empfängers, auch wenn eigene Transportmittel eingesetzt werden. Die Gefahr geht in allen Fällen mit der Zurverfügungstellung der Ware und Benachrichtigung des Auftraggebers auf diesen über. Transportversicherungen werden nur auf Wunsch und auf Rechnung des Auftragsgebers abgeschlossen.

4. Zahlungen
4.1 Alle Aufträge werden nur gegen Vorkasse durchgeführt. Die Zahlung hat direkt nach Erhalt der Rechnung, ohne jeden Abzug, zu erfolgen. Andere Zahlungsbedingungen bedürfen der vorherigen Absprache und sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch me4dia gültig. Zahlt der Auftraggeber die Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang, gerät er ohne Mahnung in Verzug; geht ihm zuvor eine Mahnung zu, gerät er mit Zugang der Mahnung in Verzug. Bei Zahlungen nach Überschreiten der Fälligkeit ist me4dia berechtigt, Zinsen in Höhe von 6% über dem Basiszinssatz nach Artikel 1 §1 des Euro-Einführungs-Gesetzes zu berechnen. Weitergehende Rechte, insbesondere Anspruch auf Ersatz des durch den Zahlungsverzuges entstandenen Schadens bleiben vorbehalten.

4.2 Bei Zahlungsverzug kann die Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung mit me4dia für fällig erklärt werden. Sämtliche Zahlungen werden zunächst auf Zinsen und Kosten, dann auf die jeweils ältesten Forderungen verrechnet. Entgegenstehende Anweisungen des Kunden sind unwirksam.

4.3 Bei Stornierung des Auftrages behält sich me4dia vor, Stornogebühren in Höhe von 15 % der Auftragsumme zu erheben.

5. Reklamation und Mängel
5.1 Mängel sind nach Eingang der Ware beim Kunden oder der von ihm bestimmten Ablieferungsstelle innerhalb einer Woche schriftlich unter Angabe der Mängel sowie Zusendung entsprechender Muster in ausreichender Stückzahl anzuzeigen. Ware, die nach Versand durch me4dia, be- oder verarbeitet oder vom Kunden weiterverkauft oder weitergegeben worden ist, kann nicht mehr beanstandet werden. Lässt der Kunde die Ware durch me4dia auf Lager nehmen, so sind Mängel innerhalb einer Woche nach Eingang der Rechnung, die me4dia über die Ware gestellt hat, anzuzeigen. me4dia ist verpflichtet, in diesem Fall dem Kunden die Möglichkeit zur Untersuchung der auf Lager genommenen Ware innerhalb dieser Fristen zu geben. Nach Ablauf der Fristen angezeigte Mängel und Reklamationen werden nicht anerkannt.

5.2 Soweit Mängel der von me4dia herzustellenden Ware oder hieraus entstandene Schäden auf Anweisungen und Produktionsmaterialien insbesondere Zeichnungen, Spezifikationen, Daten und anderen Unterlagen des Auftraggebers beruhen, ist die Gewährleistung und Haftung von me4dia ausgeschlossen.

5.3 me4dia übernimmt keine Haftung für die Beschaffenheit von CDs/DVDs die vom Auftraggeber angeliefert werden, beispielsweise für die Haltbarkeit des CD/DVD-Labels und der Silberschicht beim Ablösen der von me4dia verwendeten Folie.

5.4 Weist die beanstandete Ware von me4dia zu vertretende Mängel auf, ist me4dia zur Nachbesserung oder Neuherstellung einwandfreier Ware binnen angemessener Frist berechtigt. Erst wenn dies fehlschlägt oder me4dia eine Nachbesserung oder eine Neuherstellung ablehnt, kann der Auftraggeber die Gewährleistungsrechte der Minderung oder Wandlung ausüben.

5.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Dies gilt auch für Ansprüche auf Schadensersatz für Mangelfolgeschäden, soweit nicht Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Sämtliche Ansprüche wegen Mängeln der Ware verjähren nach einem Jahr nach Anlieferung der Ware.

5.6 Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Insbesondere haftet me4dia nicht für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.

5.7 Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder bei Verletzung einer Zusicherung, es sei denn, der Schaden ist vom Zweck der Zusicherung nicht erfasst.

5.8 Die Haftung von me4dia beschränkt sich in jedem Fall auf den vorhersehbaren Schaden. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten für alle Schadensersatzansprüche einschließlich solcher wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, Verletzung von Nebenpflichten, Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB und weiterer Anspruchsgrundlage.

5.9 Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen vorstehender Absätze gelten auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von me4dia.

5.10 Rücksendungen nachweislich von me4dia gelieferter Ware dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung durch me4dia erfolgen und werden nur mit einem von me4dia zur Verfügung gestellten Rücklieferschein angenommen.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die gelieferte Ware bleibt, bis der Auftraggeber sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung gezahlt hat, Eigentum von me4dia.

6.2 Eine Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware durch den Auftraggeber erfolgt stets für me4dia als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für me4dia. Erlischt das Eigentum von me4dia durch Verarbeitung, erwirbt me4dia an der einheitlichen Sache Eigentum im Verhältnis des Wertes der gelieferten zu den mitverarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Erwirbt der Auftraggeber durch Verbindung oder Vermischung allein Eigentum, überträgt er me4dia Miteigentum im Verhältnis des Wertes der gelieferten zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen. Das nach den Vorschriften dieses Absatzes erlangte (Mit-)Eigentum von me4dia an der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Ware geht in gleicher Weise wie das Eigentum an der von me4dia gelieferten Ware auf den Auftraggeber über.

6.3 Der Auftraggeber verwahrt das (Mit-)Eigentum für me4dia unentgeltlich. Der Auftraggeber tritt me4dia Forderungen ab, die durch die Verbindung oder die Vermischung der Ware mit anderen beweglichen Sachen gegen einen Dritten erwachsen. Der Auftraggeber hat die Vorbehaltsware ausreichend, insbesondere gegen Feuer und Diebstahl, zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung aus einem die Vorbehaltsware betreffenden Schadensfall werden bereits hiermit in Höhe der Vorbehaltsware an me4dia abgetreten.

6.4 Der Auftraggeber ist berechtigt, die im (Mit-)Eigentum von me4dia befindliche Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt me4dia bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung dieser Ware erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Auftraggeber auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von me4dia, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. me4dia verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinbarten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann me4dia verlangen, dass der Auftraggeber me4dia die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

6.5 Eine andere Verwertung der Ware, insbesondere eine Sicherungsübereignung oder Verpfändung ist dem Auftraggeber nicht gestattet. Die an me4dia abzutretenden Forderungen können nur mit Zustimmung von me4dia verpfändet oder an Dritte abgetreten werden.

6.6 Soweit der Wert der me4dia eingeräumten Sicherheiten die Forderungen von me4dia um mehr als 50% übersteigt, ist me4dia auf Verlangen des Bestellers zur Rückübertragung und Freigabe von Sicherheiten nach Wahl von me4dia verpflichtet.

6.7 Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer me4dia unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit me4dia Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den entstandenen Ausfall.

6.8 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen nicht, so kann me4dia die Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen und diese anschließend verwerten. Der Auftraggeber hat die Wegnahme zu dulden und me4dia zu diesem Zwecke Zutritt zu seinen Geschäftsräumen zu gewähren. Dies gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Auftraggeber haftet für den Verlust, wenn der Verwertungserlös unter dem Kaufpreis liegt.

7. Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz
7.1 Im Fall von Zahlungsunfähigkeit bzw. bei der Stellung des Insolvenzantrages des Kunden ist me4dia berechtigt, die noch in seinem Eigentum stehende Ware auf Kosten des Auftraggebers sicherzustellen und zurückzunehmen. Der Kunde verpflichtet sich, alle hierzu notwendigen Auskünfte zu erteilen. Weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.

8. Warenkennzeichnung, Urheberrechte, Haftung
8.1 Jede Veränderung der von me4dia gelieferten Ware und jede Sonderstempelung, die als Ursprungszeichen (Hersteller- oder Handelsmarke) des Kunden oder eines Dritten gelten oder angesehen werden könnte, ist unzulässig. Soweit bei einem Verstoß dagegen Ansprüche gegen me4dia geltend gemacht werden, ist me4dia davon freizustellen.

8.2. Dem Export der von me4dia gelieferten Ware können Rechte Dritter in anderen Staaten entgegenstehen, beispielsweise Urheberrechte. me4dia lehnt jede Haftung ab, wenn der Kunde von den Inhabern solcher ausländischen Rechte in Anspruch genommen wird.

8.3 Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche bei me4dia in Auftrag gegebene Artikel in Bezug auf Inhalt, Aufmachung u. ä. nicht gegen Schutzrechte Dritter, Urheberrechte, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Warenzeichen u. ä. sowie andere gesetzlichen Ge- und Verbote verstoßen. Soweit aus solchen Verstößen Ansprüche gegen me4dia erhoben werden oder Verfahren gegen me4dia eingeleitet werden, ist me4dia von diesen Ansprüchen bzw. den daraus entstehenden Kosten freizustellen.

8.4 Auf Verlangen von me4dia ist der Kunde verpflichtet, Nachweise über seine Berechtigung zur Herstellung der bei me4dia in Auftrag gegebenen Ware unverzüglich zu erbringen. Dies schließt ausdrücklich alle Leistungsschutzrechte, Vervielfältigungsrechte und Lizenzrechte ein. Der Kunde stellt me4dia schon jetzt von allen Kosten und Ansprüchen frei, die sich aus Verstößen gegen oben genannte Rechte ergeben.

8.5 Bei offensichtlichen Verstößen gegen Ge- und Verbote, wie unter 8. aufgelistet, ist me4dia berechtigt, die Auftragsannahme und -ausführung zu verweigern, entsprechend zuständige Stellen zu informieren und vom Kunden zur Verfügung gestellte Unterlagen sicherzustellen.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
9.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Berlin. Der Gerichtsstand, auch in Wechsel- oder Schecksachen sowie Ansprüche des Wiederverkäufers gegen me4dia, ist das für Berlin zuständige Amts- bzw. Landgericht. Die Rechtsbeziehungen zwischen me4dia und dem Auftraggeber, auch internationalen Auftraggebern, unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

Stand: 22. Januar 2007

Aktuelle AGBs vom 22. Januar 2007 als pdf